Update vom 4. Juli 2022:
Bezirksapostel Rüdiger Krause hat die Gemeinden darüber informiert, dass die Corona-Regelungen für die Gebietskirche Nord- und Ostdeutschland aktualisiert wurden und daher künftig in den Gemeinden wie nachstehend aufgeführt verfahren werden soll:
- Die bisherigen Hygieneregelungen in Bezug auf die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Behandlung von Oberflächen sowie Regelungen für den Sanitärbereich sind nicht mehr erforderlich und werden deshalb nicht aufrechterhalten.
- Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung, auch beim Betreten und Verlassen der Kirchenräumlichkeiten, wird Amtsträgern und Geschwistern freigestellt.
- Geschwistern, die ein Abstandsgebot einhalten möchten, soll dies im Rahmen der Möglichkeiten eingeräumt werden.
- Auf das Lüften des Kirchenraumes ist zu achten.
- Vor der Feier und Aussonderung des Heiligen Abendmahls und vor der Durchführung von Segenshandlungen desinfiziert sich der Dienstleiter und die priesterlichen Ämter, die das Heilige Abendmahl spenden, die Hände. Desinfektionsmittel ist dafür im Altarbereich bereitzustellen.
- Bei der Spendung des Heiligen Abendmahls ist das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung den priesterlichen Ämtern freigestellt.
- Amtsträger, die eine Segenshandlung durchführen, tragen nur noch auf eigenen Wunsch oder auf Wunsch derjenigen, die den Segen empfangen, eine Mund- und Nasenbedeckung.
Weiterhin kündigte der Bezirksapostel an, dass die bestehenden Regelungen bezüglich des Musizierens und Singens im Gottesdienst und in kirchlichen Veranstaltungen derzeit überprüft, angepasst und etwaige Änderungen in Kürze kommuniziert werden.
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Update vom 31. Mai 2022:
Unser Gemeindevorsteher hat die Gemeinde mit einem Anschreiben über die neuen Gemeinde-Corona-Regeln informiert, die ab dem 1. Juni 2022 für uns gelten sollen. Nachstehend das Schreiben im Wortlaut:
Liebe Geschwister,
seit dem 22. Mai gehören wir einer neuen Gebietskirche an. Damit verbunden ist auch eine Angleichung der Corona-Rahmenbedingungen. Ab dem 1. Juni gelten auch in unserer Gemeinde folgende Corona-Rahmenbedingungen:
1. Die bisherigen Hygieneregelungen in Bezug auf die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Behandlung von Oberflächen sowie Regelungen für den Sanitärbereich bleiben bestehen (aufgehoben am 4. Juli 2022).
2. Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung wird Gottesdienstteilnehmern freigestellt.
3. Den Gottesdienstteilnehmern, die einen Abstand einhalten möchten, soll dies im Rahmen der Möglichkeiten eingeräumt werden. Wenn ein Sitzplatz mit Abstand gewünscht ist, dann teilt dies bitte dem Ordnungsdienst an der Tür zum Kirchenschiff mit.
4. Der Dienstleiter sowie die priesterlichen Ämter, die an der Austeilung des Heiligen Abendmahls mitwirken, tragen bei der Aussonderung und der Spendung des Heiligen Abendmahls eine Mund- und Nasenbedeckung (aufgehoben am 4. Juli 2022).
5. Vor dem Heiligen Abendmahl und vor der Durchführung von Handlungen desinfiziert sich der Dienstleiter sowie die priesterlichen Ämter, die an der Austeilung des Heiligen Abendmahls mitwirken, die Hände.
6. Amtsträger, die eine Segenshandlung durchführen, tragen während der Ansprache und der Segensspendung eine Mund- und Nasenbedeckung, wenn dies von den betroffenen Glaubensgeschwistern gewünscht wird.
Wer sich krank fühlt oder ohne Schutz Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hat, möge bitte auch weiterhin konsequent die Übertragungsmöglichkeiten der Gottesdienste nutzen.
Besonders wichtig ist mir zu betonen, dass jeder, der sich schützen mag, dies bitte in jedem Fall auch weiterhin tun soll. Das Tragen einer FFP2-Maske bietet nach wie vor einen guten Eigenschutz vor einer Corona-Infektion. Um die Risiken zu minimieren, werden wir weiterhin intensiv lüften.
Gleichzeitig werbe ich für gegenseitiges Verständnis. Das gilt besonders mit Blick auf die persönliche Entscheidung des anderen eine Maske zu tragen oder nicht sowie Abstand zu wünschen oder nicht.
Schon jetzt ein ganz herzliches Dankeschön für alle Rücksichtnahme und euer Verständnis, wenn es bei der Platzsituation mal nicht so reibungslos laufen sollte. Wenn wir uns gegenseitig mit Milde und Nachsicht begegnen, bin ich mir sicher, dass wir das gut hinbekommen und bei Bedarf schnell Lösungen finden werden.
Herzliche Grüße,
Euer
Andreas Fischer
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Allgemeine Regelungen zum Gottesdienstbetrieb:
Wann finden Gottesdienste statt?
Die Gottesdienste finden sonntags um 10.00 Uhr und mittwochs um 19.30 Uhr statt. Sie können ohne vorherige Anmeldung besucht werden.
Werden auch weiterhin Videogottesdienste angeboten?
Ja, und zwar sowohl auf der Ebene der Gebietskirche als auch auf Gemeindeebene:
Einwahldaten für die Videogottesdienste der Gebietskirche (sonntags und mittwochs):
Internet (YouTube-Portal): Seite der NAK Nord- und Ostdeutschland
Einwahldaten für die Videogottesdienste der Gemeinde Falkensee (sonntags und mittwochs):
Internetadresse: VideoGD_Falkensee
Telefon: 030 – 4036 4702 8 (Die PIN kann per Mail erfragt werden)